Dampfen auf Arbeit: Ist es erlaubt oder verboten?
Dampfen am Arbeitsplatz ist in Deutschland weder gesetzlich verboten noch ausdrücklich erlaubt — es gibt kein Bundesgesetz, das E-Zigaretten am Arbeitsplatz reguliert. Dein Arbeitgeber hat jedoch das Recht, das Dampfen im Betrieb über sein Direktionsrecht (§ 106 GewO) oder eine Betriebsvereinbarung vollständig zu untersagen oder auf bestimmte Bereiche zu beschränken.
Damit unterscheidet sich die Situation grundlegend vom Rauchen klassischer Zigaretten, für die es mit dem Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) klare gesetzliche Regelungen gibt. E-Zigaretten fallen jedoch nicht unter diese Gesetze — was zu einer rechtlichen Grauzone führt, die viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber verunsichert.
Die gesetzliche Ausgangslage: Warum E-Zigaretten nicht unter das Rauchverbot fallen
Das Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland erfasst ausschließlich Tabakerzeugnisse, die durch Verbrennung Rauch erzeugen. Eine E-Zigarette verbrennt keinen Tabak, sondern verdampft ein Liquid — es entsteht Aerosol, kein Rauch im physikalischen Sinne. Deshalb greift das BNichtrSchG bei E-Zigaretten nicht (Quelle: BNichtrSchG § 1 Abs. 1).
Auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 5 Abs. 1), die Arbeitgeber verpflichtet, nichtrauchende Beschäftigte vor Tabakrauch zu schützen, bezieht sich explizit auf Tabakrauch. E-Zigaretten-Dampf fällt nicht unter diese Definition. Das bedeutet:
- Kein gesetzliches Verbot: Es gibt kein Bundesgesetz, das das Dampfen am Arbeitsplatz explizit untersagt.
- Kein gesetzliches Recht: Gleichzeitig existiert kein Anspruch von Arbeitnehmern, am Arbeitsplatz dampfen zu dürfen.
- Länderrecht variiert: Einige Bundesländer haben E-Zigaretten in ihre Landesnichtraucherschutzgesetze aufgenommen (z. B. Nordrhein-Westfalen seit 2013), andere nicht.
Welche Bundesländer E-Zigaretten im Nichtraucherschutz erfassen
Die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer sind uneinheitlich. Einige Länder haben ihre Gesetze aktualisiert und E-Zigaretten explizit einbezogen, andere beschränken sich weiterhin auf Tabakprodukte. Der folgende Überblick zeigt den Stand 2025:
- Nordrhein-Westfalen: E-Zigaretten sind seit 2013 im Nichtraucherschutzgesetz erfasst — Dampfen in öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz ist gleichgestellt mit Rauchen.
- Bremen: E-Zigaretten fallen unter das Nichtraucherschutzgesetz.
- Hamburg: Das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) schließt E-Zigaretten bisher nicht ausdrücklich ein. Einzelne Arbeitgeber können jedoch eigene Regelungen treffen.
- Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg: E-Zigaretten sind in den Landesgesetzen nicht ausdrücklich erfasst — das Dampfen fällt in die Regelungshoheit des Arbeitgebers.
Wichtig: Selbst wenn dein Bundesland E-Zigaretten nicht gesetzlich erfasst, kann dein Arbeitgeber das Dampfen trotzdem verbieten. Das Landesgesetz bildet nur den Mindeststandard.
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers: Warum dein Chef Dampfen verbieten darf
Das Direktionsrecht nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) erlaubt dem Arbeitgeber, die Ordnung und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb zu regeln — solange dies billigem Ermessen entspricht. Das Dampfen am Arbeitsplatz fällt unter diese Regelungsbefugnis.
Konkret bedeutet das:
- Vollständiges Verbot: Der Arbeitgeber darf das Dampfen im gesamten Betrieb untersagen — inklusive Pausenräumen, Fluren und Außenbereichen auf dem Firmengelände.
- Eingeschränkte Erlaubnis: Der Arbeitgeber kann das Dampfen auf bestimmte Bereiche beschränken (z. B. Raucherzonen, Außenbereich, separater Raum).
- Gleichstellung mit Rauchen: Viele Unternehmen behandeln E-Zigaretten in ihrer Betriebsordnung wie klassische Zigaretten — das ist rechtlich zulässig.
- Keine Erlaubnis als Standard: Wenn der Arbeitgeber keine Regelung getroffen hat, bedeutet das nicht automatisch, dass Dampfen erlaubt ist. Im Zweifel gilt: nachfragen.
Betriebsvereinbarung und Mitbestimmung des Betriebsrats
Wenn in deinem Unternehmen ein Betriebsrat existiert, hat dieser bei Regelungen zum Dampfen am Arbeitsplatz ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann nicht einseitig ein Dampfverbot erlassen, sondern muss den Betriebsrat beteiligen.
In der Praxis führt das häufig zu einer Betriebsvereinbarung, die klar regelt:
- Ob Dampfen im Betrieb grundsätzlich erlaubt oder verboten ist
- Welche Bereiche zum Dampfen genutzt werden dürfen
- Ob Dampfpausen als Arbeitszeit gelten oder gesondert erfasst werden
- Welche Konsequenzen bei Verstößen drohen
Darf der Arbeitgeber Dampfpausen verbieten?
Ja — der Arbeitgeber darf Dampfpausen verbieten oder regeln. Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Rauch- oder Dampfpausen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) stehen jedem Arbeitnehmer zu, aber wie diese genutzt werden, kann der Arbeitgeber einschränken.
Häufige Regelungen in der Praxis:
- Dampfen nur in der Mittagspause: Zusätzliche Dampfpausen sind nicht vorgesehen.
- Stempeluhr bei Dampfpausen: Wer zwischendurch dampft, muss sich ausstempeln — die Zeit wird nicht als Arbeitszeit gezählt.
- Gleichbehandlung: Wenn Rauchern Raucherpausen erlaubt werden, können Dampfer die gleiche Regelung beanspruchen — der Gleichbehandlungsgrundsatz greift hier.
Dampfen im Büro: Was Kollegen sagen dürfen und was nicht
Auch wenn dein Arbeitgeber das Dampfen am Arbeitsplatz nicht ausdrücklich verboten hat, haben deine Kollegen das Recht auf einen geruchsfreien Arbeitsplatz. Das ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach § 618 BGB und der allgemeinen Pflicht, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
In der Praxis bedeutet das:
- Beschwerderecht: Ein Kollege, der sich durch den Dampf gestört fühlt, kann sich beim Arbeitgeber beschweren — und dieser muss reagieren.
- Geruchsbelästigung: Auch wenn E-Zigaretten-Dampf weniger intensiv riecht als Tabakrauch, können süßliche Aromen in geschlossenen Räumen als störend empfunden werden.
- Allergien und Atemwege: Mitarbeiter mit Asthma oder Atemwegserkrankungen können verlangen, dass in ihrer Nähe nicht gedampft wird.
Tipp: Wenn du im Büro dampfst und es keine klare Regelung gibt, sprich deine Kollegen vorher an. Das vermeidet Konflikte und zeigt Rücksichtnahme.
Was passiert, wenn du trotz Verbot am Arbeitsplatz dampfst?
Ein Verstoß gegen ein betriebliches Dampfverbot ist eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. Die Konsequenzen hängen von der Schwere und Häufigkeit des Verstoßes ab:
- Mündliche Ermahnung: Bei einem ersten Verstoß erfolgt in der Regel eine mündliche Verwarnung.
- Schriftliche Abmahnung: Bei wiederholtem Verstoß kann der Arbeitgeber eine formelle Abmahnung aussprechen.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Nach mehrfacher Abmahnung kann ein weiterer Verstoß eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.
- Fristlose Kündigung: In Ausnahmefällen — etwa wenn das Dampfen eine konkrete Gefährdung darstellt (z. B. in Bereichen mit brennbaren Stoffen oder im Gesundheitswesen) — ist eine fristlose Kündigung möglich.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem vergleichbaren Fall bestätigt, dass ein betriebliches Rauchverbot arbeitsrechtlich durchsetzbar ist und Verstöße abmahnfähig sind (LAG Düsseldorf, Az. 9 Sa 644/15).
Sonderfälle: Branchen mit strengeren Regeln
In bestimmten Branchen gelten über das Direktionsrecht hinaus spezielle Vorschriften, die das Dampfen am Arbeitsplatz ausschließen:
- Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung: Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) verbietet Rauchen in Bereichen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden. Viele Betriebe wenden diese Regel auch auf E-Zigaretten an.
- Gesundheitswesen: In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen ist Dampfen in Patientenbereichen in der Regel untersagt — aus hygienischen Gründen und wegen der Vorbildfunktion.
- Öffentlicher Dienst: Viele öffentliche Arbeitgeber haben E-Zigaretten in ihre Dienstvereinbarungen aufgenommen und dampffreie Gebäude eingeführt.
- Industrie und Gefahrstoffbereiche: In Bereichen mit Brand- oder Explosionsgefahr ist jede Zündquelle verboten — das gilt auch für E-Zigaretten, da der Akku theoretisch eine Zündquelle darstellt.
- Fahrzeuge (Dienstwagen, LKW): Der Arbeitgeber kann das Dampfen in Dienstfahrzeugen untersagen. Bei Fahrzeugen, die auch von nichtrauchenden Kollegen genutzt werden, ist ein Verbot üblich.
Dampfen im Homeoffice: Gilt das Verbot auch zu Hause?
Im Homeoffice gilt das Direktionsrecht des Arbeitgebers grundsätzlich nicht für die Gestaltung deiner privaten Räume. Du darfst in deinem eigenen Zuhause dampfen — auch während der Arbeitszeit. Allerdings gibt es Einschränkungen:
- Videocalls: Sichtbares Dampfen während einer Videokonferenz kann unprofessionell wirken und vom Arbeitgeber untersagt werden.
- Arbeitsleistung: Wenn häufige Dampfpausen die Arbeitsleistung beeinträchtigen, kann der Arbeitgeber dies im Rahmen der Leistungsbeurteilung ansprechen.
- Kundenkontakt: Bei Videotelefonaten mit Kunden oder Geschäftspartnern ist Dampfen in der Regel tabu.
Praktische Tipps: So dampfst du am Arbeitsplatz ohne Probleme
Auch wenn die Rechtslage in vielen Betrieben unklar ist, kannst du mit ein paar einfachen Verhaltensregeln Konflikte vermeiden und dein Dampferlebnis in den Arbeitsalltag integrieren:
- Betriebsordnung prüfen: Lies deinen Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder das Intranet — dort findest du die geltenden Regeln.
- Vorgesetzten fragen: Wenn keine schriftliche Regelung existiert, frag deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung. Das zeigt Verantwortungsbewusstsein.
- Rücksicht auf Kollegen: Dampfe nicht am Schreibtisch, wenn Kollegen in der Nähe sitzen. Nutze den Außenbereich oder einen separaten Raum.
- Dezente Geräte verwenden: Kompakte Pod-Systeme erzeugen weniger Dampf als leistungsstarke Mods und eignen sich besser für diskrete Nutzung.
- Neutrale Aromen wählen: Süßliche Fruchtaromen riechen intensiver als dezente Tabakaromen oder neutrale Liquids. In der Nähe von Kollegen sind milde Geschmacksrichtungen rücksichtsvoller. Unser Guide zum VG/PG-Verhältnis erklärt, wie du weniger Dampfentwicklung erzielst.
- Dampfpausen kurz halten: Behandle Dampfpausen wie Kaffeepausen — kurz, effizient und nicht häufiger als nötig.
- Keine Geräte am Arbeitsplatz laden: Lade deinen Akku nicht am Firmen-PC oder an offenen USB-Ports. Das kann als unerlaubte Nutzung von Firmeneigentum gewertet werden. Mehr zur Akkupflege erfährst du in unserem Beitrag zur Fehlerbehebung bei E-Zigaretten-Akkus.
Rechtslage im Vergleich: Rauchen vs. Dampfen am Arbeitsplatz
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen der rechtlichen Behandlung von Tabakzigaretten und E-Zigaretten am Arbeitsplatz:
| Kriterium | Tabakzigarette | E-Zigarette |
|---|---|---|
| Bundesgesetz (BNichtrSchG) | Ja — erfasst | Nein — nicht erfasst |
| Arbeitsstättenverordnung (§ 5) | Ja — Schutzpflicht | Nein — kein Tabakrauch |
| Direktionsrecht Arbeitgeber | Ja — darf verbieten | Ja — darf verbieten |
| Betriebsrat-Mitbestimmung | Ja (§ 87 BetrVG) | Ja (§ 87 BetrVG) |
| Pausenregelung gesetzlich | Kein Anspruch auf Raucherpause | Kein Anspruch auf Dampferpause |
| Abmahnung bei Verstoß | Ja | Ja |
| Kündigung bei wiederholtem Verstoß | Möglich | Möglich |
Was sich in Zukunft ändern könnte
Die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) wird derzeit überarbeitet. Der aktuelle Entwurf der TPD3 sieht vor, E-Zigaretten stärker zu regulieren — auch im Hinblick auf Nutzungsorte. Wenn die überarbeitete Richtlinie E-Zigaretten den Tabakprodukten gleichstellt, würden automatisch die Nichtraucherschutzgesetze der Länder greifen (Quelle: EU-Richtlinie 2014/40/EU, Überarbeitungsentwurf 2024).
Bis dahin bleibt die Regelung Sache des Arbeitgebers. Die Tendenz ist jedoch eindeutig: Immer mehr Unternehmen nehmen E-Zigaretten in ihre Rauchverbote auf — unabhängig von der gesetzlichen Pflicht.
FAQ: Häufige Fragen zum Dampfen am Arbeitsplatz
Darf mein Arbeitgeber mir das Dampfen am Arbeitsplatz verbieten?
Ja. Der Arbeitgeber hat über sein Direktionsrecht nach § 106 GewO das Recht, das Dampfen im gesamten Betrieb zu untersagen. Existiert ein Betriebsrat, muss dieser bei der Regelung beteiligt werden (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).
Fällt Dampfen unter das Nichtraucherschutzgesetz?
Auf Bundesebene nicht. Das BNichtrSchG erfasst nur Tabakrauch, nicht E-Zigaretten-Dampf. Einige Bundesländer wie NRW und Bremen haben E-Zigaretten jedoch in ihre Landesgesetze aufgenommen. In den übrigen Ländern entscheidet der Arbeitgeber.
Kann ich abgemahnt werden, wenn ich trotz Verbot am Arbeitsplatz dampfe?
Ja. Ein Verstoß gegen ein betriebliches Dampfverbot ist eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Der Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen. Bei wiederholten Verstößen droht eine verhaltensbedingte Kündigung.
Habe ich ein Recht auf Dampfpausen während der Arbeit?
Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Rauch- oder Dampfpausen. Die gesetzlichen Ruhepausen nach § 4 ArbZG stehen dir zu, aber der Arbeitgeber darf regeln, wie und wo du sie verbringst. Werden Rauchern jedoch Raucherpausen gewährt, gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz auch für Dampfer.
Darf ich im Homeoffice dampfen?
In deinen eigenen Räumen ja — das Direktionsrecht des Arbeitgebers erstreckt sich nicht auf die Gestaltung deiner Privatwohnung. Bei Videocalls oder Kundenkontakt kann der Arbeitgeber jedoch verlangen, dass du nicht sichtbar dampfst.
Welches Gerät eignet sich am besten für diskretes Dampfen auf der Arbeit?
Kompakte Pod-Systeme mit MTL-Zugtechnik (Mouth-to-Lung) erzeugen weniger Dampf als leistungsstarke Sub-Ohm-Geräte. Ein Pod-System mit höherem PG-Anteil im Liquid sorgt für weniger sichtbaren Dampf und weniger Geruchsentwicklung — ideal für Arbeitsumgebungen.
Darf mein Arbeitgeber das Laden der E-Zigarette am Arbeitsplatz verbieten?
Ja. Das Laden privater Geräte an Firmenstrom ist keine Selbstverständlichkeit. Der Arbeitgeber kann festlegen, welche Geräte an firmeneigenen Steckdosen oder USB-Ports geladen werden dürfen. Theoretisch kann das unerlaubte Laden sogar als geringfügiger Stromdiebstahl gewertet werden.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. E-Zigaretten und Liquids können Nikotin enthalten, das abhängig machen kann.